ZÜP - Zuverlässigkeitsüberprüfung

 

  • Im Folge der Ereignisse vom 11. September 2001 wurde in Deutschland die ZÜP eingeführt
  • ZÜP klärt, ob gegen eine Flugausbildung Bedenken bestehen
  • Ohne ZÜP-Bestätigung darf keine Flugausbildung beginnen
  • ZÜP wird über das zuständige Luftamt beantragt
  • Die beabsichtigte Flugschule muss den ZÜP-Antrag gegenzeichnen

 Im Regelfall dauert die Bearbeitung des ZÜP-Antrags DREI MONATE

 

ZÜP-Antrag am Besten beim Beratungsgespräch oder beim Schnupperflug anstossen

 

Kostenlos und unverbindlich

 

 

 

 

 

 

 


Flugschule Coburg

Zur Brandensteinsebene

96450 Coburg

 

Tel.: 0176 38953718

Email: [email protected]

 

DE.BY.ATO.212